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Finanzen

Die Finanzlage der Kommunen hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. Barsinghausen ist hiervon nicht ausgenommen. Dies hat seinen Grund zum Einen in der  Aufgabenverlagerung von Bund und Land auf die Gemeinden ohne entsprechende Finanzausstattung. Hier ist eine den Städten und Gemeinden gerecht werdende Gemeindefinanzreform zu fordern.

Zum Zweiten durch die für das Gemeinwohl in Barsinghausen für notwendig erachteten Investitionen in der Vergangenheit.

Hier sind die städtischen Finanzen zu konsolidieren. Wie soll das gehen?

Eine Möglichkeit ist die Aktivierung vorhandenen städtischen Vermögens. Damit ist nicht der Vermögensverzehr durch den Verkauf von Tafelsilber, sondern die Überplanung, Ausweisung und zügige Vermarktung im städtischen Eigentum befindlicher Flächen als Bauland gemeint. Damit können entstandene Defizite ausgeglichen, die Verschuldung abgebaut und der Schuldendienst reduziert werden.

Die Förderung der Gewerbeansiedlung soll die Einnahmesituation langfristig verbessern und auch neue Arbeitsplätze schaffen. Die Pflege des Bestandes an Gewerbebetrieben soll die Steuereinnahmen und die vorhandenen Arbeitsplätze sichern. Dabei wird es allerdings auch notwendig sein, im Bereich der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings in die Zukunft zu investieren, damit wir die Chancen von Barsinghausen im Wettbewerb mit anderen Städten und Gemeinden erhöhen.

Die vielfältigen öffentlichen Aufgaben können in Organisationen unterschiedlicher Rechtsform wahrgenommen werden. Die Ausgliederung in private Rechtsformen sollte vorgenommen werden, wenn hierdurch die Aufgaben auf Dauer günstiger erledigt werden können und dadurch der städtische Haushalt entlastet wird (z.B. Stadtmarketinggesellschaft). Vor der Privatisierung ist unbedingt eine qualifizierte Folgenabschätzung durchzuführen, die diese Vorteile aufzeigt.

Der Einsatz von Fördermitteln und alle Möglichkeiten des Marktes zur kostengünstigen Finanzierung von Maßnahmen sollen genutzt werden. Die Investitionen sollen nicht nur um der Förderung willen getätigt werden, sondern nur dann, wenn diese zwingend notwendig und ohnehin geplant sind.

 

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